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Preis pro Standort. Mehrere Standorte auf Anfrage
350,00 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei in folgende Länder: Deutschland, Österreich, Schweiz Mehr anzeigen Weniger anzeigen
✔️ Wir werden den gesperrten / fehlenden GBP-Eintrag wieder in Google Business Profiles zurückgewinnen, mit einer Wiederaufnahmequote von ca. 70 %
✔️ Wir entfernen die Verstöße gegen die Google Business Profiles - Richtlinien.
(soweit möglich)
✔️ Das Qualitätsproblem korrigieren
(wenn ermittelbar)
✔️1/2 Stunde Coaching für wertvolle Infos zur Steigerung des Rankings.
(Support per Telefon, Skype oder Zoom)
✔️Handlungsempfehlungen zur dauerhaften Pflege Ihres
Kontos bei Google Business Profiles
Gültig für einen Standort. Mehrere Standorte auf Anfrage
Sichern Sie Ihre Daten vor Veränderung
✓ Zeigen Sie Präsenz in 35 Verzeichnissen und Navis
✓ Kundenfeedback und Infos zentral verwalten
List Local kurz erklärt:
Konsumenten nutzen heutzutage Google und Online-Branchenbücher, um Informationen über Unternehmen vor Ort zu erhalten. Und auch Online-Bewertungen wird inzwischen genauso vertraut wie persönlichen Empfehlungen.
Hier kommt List Local ins Spiel:
Hier platzieren Sie Ihre Unternehmens-Daten in den 35 wichtigsten Apps und Portalen und halten diese immer aktuell auch bei Änderungen von externen Benutzern, wird dies hiermit überprüft und berichtigt.
Bevollmächtigte dürfen niemals ein Unternehmensprofil ohne ausdrückliches Einverständnis des Geschäftsinhabers beanspruchen.
Bevollmächtigte müssen mit dem Geschäftsinhaber immer direkt zusammenarbeiten, um den Bestätigungsprozess abzuschließen. Informationen zur Bestätigung
Dem Geschäftsinhaber muss bewusst sein, was ein Unternehmensprofil auf Google ist und wofür die Profildaten verwendet werden.
Bevollmächtigte müssen mit dem Geschäftsinhaber die folgenden Links teilen:
Bei der Telefonnummer und der Website, die im Unternehmensprofil angegeben werden, muss es sich um die verbindliche Rufnummer und Website des Unternehmens handeln. Die Angaben müssen dem Geschäftsinhaber bekannt und für diesen nachprüfbar sein. Die Inhalte der Website müssen sich im Eigentum des Geschäftsinhabers befinden und von diesem verwaltet werden.
Bei Zugriffsanfragen durch die Geschäftsleitung müssen Bevollmächtigte umgehend reagieren und die Inhaberschaft des Unternehmensprofils auf Verlangen sofort auf den Geschäftsinhaber übertragen. Bevollmächtigte müssen dem Geschäftsinhaber empfehlen, ein Konto zu erstellen, die Inhaberschaft für das Unternehmensprofil auf dieses Konto zu übertragen und Bevollmächtigte als Administratoren hinzuzufügen.
Weitere Informationen zum Übertragen der Inhaberschaft
Andernfalls kann das Unternehmensprofil und/oder das Konto gesperrt werden.
Diese Seite steht in keinerlei Verbindung zu Google Deutschland/Google Inc.
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