+++Aktuell+++ Abmahnungen wegen Google Fonts+++

  • Achtung: Es kursieren viele Abmahnungen von Privatpersonen und Abmahnkanzleien wegen Google Fonts. Sie versuchen Webseitenbetreibern aufgrund eines Urteils des LG München das Geld aus der Tasche zu ziehen.
  • Prüfen Sie mit unserem Google Fonts Scanner, ob Sie Google Fonts remote oder lokal eingebunden haben. Versuchen Sie im Falle der Remote-Einbindung auf eine lokale Einbindung umzusteigen.
  • Reagieren Sie nicht direkt auf Abmahnungen oder bezahlen Sie diese einfach. Überprüfen Sie Ihre Google Fonts-Integration mithilfe unseres Google Fonts Scanners.

Worum geht es?

Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts bestätigt. Infolgedessen haben die Abmahnungen seither deutlich zugenommen und immer mehr Privatpersonen und Abmahnkanzleien nutzen das Urteil, um Schadensersatz zu fordern. Dadurch wächst die Verunsicherung bei Website-Betreibern. Finden Sie heraus, ob es Anlass zur Sorge gibt und wie Sie am besten auf solche Abmahnungen reagieren. 

Was sind Google Fonts?

Google Fonts ist ein interaktives Verzeichnis mit über 1400 von Google bereitgestellten Schriftarten (engl.: fonts). Diese Bibliothek ist frei verfügbar und kann sowohl remote als auch lokal verwendet werden. Eine große Auswahl an Schriftarten steht zur Verfügung, um Ihre Website und Ihren Text anzupassen. Auf diese Weise vereint Google Fonts Schlichtheit und Individualität in einem. Eine fehlerhafte Google Fonts-Einbindung übermittelt jedoch personenbezogene Daten der Website-Besucher an Google, weshalb es datenschutzrechtliche Bedenken gibt.

arrow right blueWenn Sie wissen möchten, wie Sie Google Fonts richtig einbinden und DSGVO-konform verwenden, finden Sie in diesem Artikel weitere Informationen.

Datenschutz vs. Google Fonts

Wenn Sie die gewünschten Schriftarten herunterladen und lokal auf Ihrem Server speichern, werden die Schriftarten beim Besuch der Website direkt von Ihrem Server nachgeladen, anstatt online von den Google-Servern heruntergeladen zu werden. Dadurch wird keine Verbindung zu Google-Servern hergestellt und es werden keine Daten an Google gesendet. Mit dieser Einbindung sind Sie auf der sicheren Seite und vom Urteil nicht betroffen.

Kritisch wird es erst, wenn Sie Google Fonts remote nutzen und nicht lokal auf Ihrem eigenen Server speichern. In diesem Fall werden einzelne Schriftarten beim Aufruf der Website nicht von Ihrem Server, sondern von Google-Servern geladen. Bei diesem Vorgang werden automatisch personenbezogene Daten der Website-Besucher (einschließlich ihrer IP-Adresse) an Google übermittelt. Damit hat der jeweilige Website-Besucher keine Kontrolle mehr über die Verarbeitung seiner Daten, was eine nicht hinnehmbare Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt.

 

Sowohl Sie als Website-Betreiber als auch Google LLC sind für den Schutz der personenbezogenen Daten der Website-Besucher verantwortlich. Tun Sie dies nicht, müssen Sie mit hohen Abmahnkosten aufgrund von DSGVO-Verstößen rechnen.

Wichtiges Urteil zu Google Fonts

Im Fall der automatischen Übertragung der IP-Adresse des Website-Besuchers hat das LG München I die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form der informationellen Selbstbestimmung nach § 823 Abs. 1 BGB bestätigt. Zur informationellen Selbstbestimmung gehört nämlich das Recht, selbst über die Weitergabe und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu entscheiden. Durch den Kontrollverlust über die eigenen personenbezogenen Daten wird dieses Recht verletzt.

Darüber hinaus stellt das LG München I fest, dass jede fehlerhafte oder fehlende Einwilligung ebenfalls eine Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Website-Besucher gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO darstellt.

 

Sowohl die automatische Weiterleitung der IP-Adresse als auch die fehlerhafte oder fehlende Einwilligung des Website-Besuchers begründen damit einen Ersatzanspruch des entstandenen immateriellen Schadens aus Art. 82 DSGVO.

Laut dem LG München I ist die lokale Methode datenschutzrechtlich unbedenklich, da bei der lokalen Einbindung von Google Fonts keine Daten an Google gesendet werden.

So prüfen Sie Ihre Website

 

Mit unserem Google Fonts Scanner können Sie schnell und einfach Ihre Website auf eine DSGVO-konforme Einbindung prüfen. Geben Sie dazu einfach Ihre Website-Adresse in das Feld ein und klicken Sie auf Jetzt Website prüfen. Um den Rest kümmert sich unser Google Fonts Scanner. Er gibt Ihnen im Falle einer fehlerhaften Einbindung entsprechend Handlungsanweisungen mit auf den Weg. So lässt sich Ihr Abmahnrisiko auf ein Minimum reduzieren.

Haben Sie hingegen Google Fonts rechtskonform eingebunden, dann erhalten Sie auch darüber einen kurzen Hinweis und Sie brauchen sich ab dann keine weiteren Sorgen mehr zu machen, dass auch Sie Opfer dieser Abmahnwelle werden.